Schul-und Hausordnung
Schul-und Hausordnung
Kreismusikschule Uecker-Randow
in Anlehnung an die Schulordnung des Greifen-Gymnasiums Ueckermünde
Wir alle sind gemeinsam für unsere Musikschule und ihre Ausstattung verantwortlich und tragen dazu bei, dass wir uns in der Musikschule wohl fühlen und in Zufriedenheit miteinander arbeiten können. Dazu ist es notwendig, dass wir uns gegenseitig achten, höflich miteinander umgehen und das Recht des Einzelnen dem Allgemeinrecht unterordnen.
1. Öffnungszeiten der Kreismusikschule
1.1. Die Kreismusikschule wird in der Regel morgens um 7.00 Uhr geöffnet.
Die Schließung der Musikschule erfolgt nach dem letzten Unterricht durch den
jeweils verantwortlichen Lehrer in der Regel zwischen 18.00 und 21.00 Uhr.
1.2. Der Unterricht findet nach den Zeitplänen der Lehrkräfte statt. Sollte sich ein
Lehrer ca. 10 min nach Unterrichtsbeginn nicht vor Ort befinden, informieren die
Schüler das Sekretariat.
1.3. Schüler haben die Möglichkeit, einige freie Räume zu Übezwecken zu
nutzen. Hierzu melden sie sich bitte im Sekretariat an und auch wieder ab.
1.4. Am Ende des Unterrichts ist der Raum sauber zu verlassen. Nach der letzten Stunde
vergewissert sich der unterrichtende Lehrer, dass Fenster und Türen ordnungsgemäß
geschlossen sind. Der letzte Lehrer ist für die Schließung des Gebäudes und Aktivierung der
Alarmanlage zuständig. Er achtet darauf, dass das Licht in den Fluren und Sanitärräumen
aus ist und geöffnete Fenster geschlossen sind.
1.5. Zu beachten ist der Aufenthalt von Schülern und Lehrern im Gebäude des Gymnasiums,
bevor die Alarmsicherung erfolgt.
2. Verhalten im Schulgebäude
Im Musikschulgebäude sollen die äußeren Bedingungen so sein, dass sich jeder
wohl fühlen kann und für alle keine unnötige Arbeit entsteht.
2.1. Es ist deshalb auf die Erhaltung der Ordnung und Sauberkeit zu achten. In
den Unterrichtsräumen ist der Einzelne für seinen Platz verantwortlich.
2.2. Die Fenster sind nur in gesichertem Zustand zu öffnen. Die Aufsichtspflicht
obliegt der jeweiligen Lehrkraft.
2.3. Ebenso muss jeder dazu beitragen, dass Beschädigungen jeder Art
vermieden werden.
2.4. Die Musikschulräume sind mit wertvollen Instrumenten und Geräten ausge-
stattet. Sie dürfen deshalb nur in Anwesenheit einer Lehrerin / eines Lehrers
betreten werden. Ausnahmen bilden die Überäume, für die der Schüler nur mit
Genehmigung und gegen Unterschrift Zutritt erhält.
2.5. Die Garderobe kann in den Unterrichtsraum mitgenommen werden oder im
Flur gelassen werden. Hierbei sind Wertgegenstände und Geld selbständig zu
sichern. Die Musikschule übernimmt keine Haftung,
2.6. Alle Verhaltensweisen, die für einen selbst oder andere gefährlich werden
können sowie Verunreinigungen des Musikschulgebäudes und der
Außenanlagen sind zu unterlassen.
2.7. Das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist den Schülern
untersagt. Die Musikschule ist befugt, den Schülern Waffen, waffenähnliche
Gegenstände und sonstige Gegenstände, die den Unterricht oder die
Ordnung und Sicherheit stören könnten bzw. stören, wegzunehmen und
sicherzustellen.
Die Rückgabe der Gegenstände erfolgt nach umfassender Aufklärung des
Sachverhaltes durch Entscheidungen des Schulleiters an die
Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülern.
2.8. Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol und Betäubungsmitteln sind verboten.
3. Verhalten auf dem Außengelände der Kreismusikschule
3.1. Im Schulgebäude, auf dem Schulhof und vor dem Schulgelände ( Park usw.)
herrscht Rauchverbot.
3.2. Das Befahren des Schulhofes ist nicht gestattet. Ausgenommen ist das
kurzzeitige Halten zum Be-und Entladen auf den dafür vorgesehenen
Zufahrten. Fahrräder sind im Fahrradständer abzustellen.
3.3. Wer im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände einen Sachschaden
verursacht, muss diesen sogleich einem Lehrer oder dem Hausmeister melden.
3.4. Unfälle sind sofort im Sekretariat zu melden.
3.5. Bei Gefahr ( Alarmsirene ) verlassen alle auf dem vorgeschriebenen Weg
( Fluchtplan ) unter Zurücklassung von Garderobe und Taschen das Gebäude und
begeben sich rasch auf den vorgesehenen Stellplatz. Die Fenster sind zu
schließen. Die Türen sind nicht zu verschließen.
4. Besondere Hinweise
4.1. Eltern melden ihre Kinder im Krankheitsfall von der Musikschule
ab. Dies kann persönlich, schriftlich (auch per Mail) oder telefonisch erfolgen. Bei
längeren Fehlzeiten bzw. längerer Krankheit hat die Abmeldung auf jeden Fall schriftlich zu
erfolgen bzw. ist ein Attest des behandelnden Arztes vorzulegen, spätestens nach
zweimaligem Ausfall des Unterrichts.
4.2. Erkrankt ein Schüler während des Unterrichts, wird dies durch den Lehrer im Sekretariat
gemeldet. Bei minderjährigen Schülern werden die Eltern telefonisch benachrichtigt.
4.3. Weiterhin sind die Gesundheitsbestimmungen für allg. Schulen auch für den
Musikschulbereich bindend. Eltern sind angehalten, kranke Kinder nicht in den
Musikschulunterricht zu schicken.
4.4. Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte beginnt und endet entsprechend der eingeteilten Zeiten
des Unterrichts, der Vorspiele oder Konzerte. Bei Kindern der Grundstufe mit Übernahme und
Abgabe der Kinder in der Kindereinrichtung durch den Fachlehrer.
4.5. Die Lehrkräfte, die Schulsachbearbeiterin und der Hausmeister haben in ihrem
Arbeitsbereich Weisungsbefugnis gegenüber den Schülern.
5. Sonstiges
5.1. Veranstaltungen und Workshops, die über den Unterrichtsrahmen
hinausgehen, sind rechtzeitig anzumelden und bedürfen der Genehmigung der
Musikschulleitung.
5.2. Fundsachen sind im Sekretariat oder beim Hausmeister abzugeben bzw.
abzuholen.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Diese Schulordnung gilt im Gebäude und auf dem gesamten Schulgelände.
Sie wird zu Beginn jedes Schuljahres durch Aushänge bekannt gemacht und ist
bei Bedarf zu aktualisieren.
6.2. Änderungen, Zusätze, Erläuterungen bedürfen der Zustimmung der
Lehrerkonferenz.
6.3. Verstöße gegen die Schulordnung werden geahndet.
Beschlossen in der Lehrerkonferenz vom 10.08.2011
