Schul-und Hausordnung

Schul-und Hausordnung

Kreismusikschule Uecker-Randow

in Anlehnung an die Schulordnung des Greifen-Gymnasiums Ueckermünde

 

 

Wir alle sind gemeinsam für unsere Musikschule und ihre Ausstattung verantwortlich und tragen dazu bei, dass wir uns in der Musikschule wohl fühlen und in Zufriedenheit miteinander arbeiten können. Dazu ist es notwendig, dass wir uns gegenseitig achten, höflich miteinander umgehen und das Recht des Einzelnen dem Allgemeinrecht unterordnen.

 

 

 

1. Öffnungszeiten der Kreismusikschule

     1.1.         Die Kreismusikschule wird in der Regel morgens um 7.00 Uhr geöffnet.

     Die Schließung der Musikschule erfolgt nach dem letzten Unterricht durch den      

     jeweils verantwortlichen Lehrer in der Regel zwischen 18.00 und 21.00 Uhr.

     1.2. Der Unterricht findet nach den Zeitplänen der Lehrkräfte statt. Sollte sich ein

     Lehrer ca. 10 min nach Unterrichtsbeginn nicht vor Ort befinden, informieren die

     Schüler das Sekretariat.

     1.3. Schüler haben die Möglichkeit, einige freie Räume zu Übezwecken zu

     nutzen. Hierzu melden sie sich bitte im Sekretariat an und auch wieder ab.   

     1.4. Am Ende des Unterrichts ist der Raum sauber zu verlassen. Nach der letzten Stunde

     vergewissert sich der unterrichtende Lehrer, dass Fenster und Türen ordnungsgemäß

     geschlossen sind. Der letzte Lehrer ist für die Schließung des Gebäudes und Aktivierung der

     Alarmanlage zuständig. Er achtet darauf, dass das Licht in den Fluren und Sanitärräumen

     aus ist und geöffnete Fenster geschlossen sind. 

     1.5. Zu beachten ist der Aufenthalt von Schülern und Lehrern im Gebäude des Gymnasiums,

     bevor die Alarmsicherung erfolgt.

  

2. Verhalten im Schulgebäude

 

  

     Im Musikschulgebäude sollen die äußeren Bedingungen so sein, dass sich jeder

     wohl fühlen kann und für alle keine unnötige Arbeit entsteht.

     2.1. Es ist deshalb auf die Erhaltung der Ordnung und Sauberkeit zu achten. In

     den Unterrichtsräumen ist der Einzelne für seinen Platz verantwortlich.

     2.2. Die Fenster sind nur in gesichertem Zustand zu öffnen. Die Aufsichtspflicht

     obliegt der jeweiligen Lehrkraft.

     2.3. Ebenso muss jeder dazu beitragen, dass Beschädigungen jeder Art

     vermieden werden.

     2.4. Die Musikschulräume sind mit wertvollen Instrumenten und Geräten ausge-

     stattet. Sie dürfen deshalb nur in Anwesenheit einer Lehrerin / eines Lehrers

     betreten werden. Ausnahmen bilden die Überäume, für die der Schüler nur mit

     Genehmigung und gegen Unterschrift Zutritt erhält.

     2.5. Die Garderobe kann in den Unterrichtsraum mitgenommen werden oder im

     Flur gelassen werden. Hierbei sind Wertgegenstände und Geld selbständig zu

     sichern. Die Musikschule übernimmt keine Haftung,

 

     2.6. Alle Verhaltensweisen, die für einen selbst oder andere gefährlich werden

     können sowie Verunreinigungen des Musikschulgebäudes und der

     Außenanlagen sind zu unterlassen.

     2.7. Das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist den Schülern

     untersagt. Die Musikschule ist befugt, den Schülern Waffen, waffenähnliche

     Gegenstände und sonstige Gegenstände, die den Unterricht oder die

     Ordnung und Sicherheit stören könnten bzw. stören, wegzunehmen und

     sicherzustellen.  

     Die Rückgabe der Gegenstände erfolgt nach umfassender Aufklärung des

     Sachverhaltes durch Entscheidungen des Schulleiters an die

     Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülern.

     2.8. Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol und Betäubungsmitteln sind verboten.

  

 3. Verhalten auf dem Außengelände der Kreismusikschule

 

     3.1. Im Schulgebäude, auf dem Schulhof und vor dem Schulgelände ( Park usw.)

     herrscht Rauchverbot.

  3.2. Das Befahren des Schulhofes ist nicht gestattet. Ausgenommen ist das    

  kurzzeitige Halten zum Be-und Entladen auf den dafür vorgesehenen

  Zufahrten. Fahrräder sind im Fahrradständer abzustellen.     

     3.3. Wer im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände einen Sachschaden

     verursacht, muss diesen sogleich einem Lehrer oder dem Hausmeister melden.

     3.4. Unfälle sind sofort im Sekretariat zu melden.

     3.5. Bei Gefahr ( Alarmsirene ) verlassen alle auf dem vorgeschriebenen Weg

     ( Fluchtplan ) unter Zurücklassung von Garderobe und Taschen das Gebäude und

     begeben sich rasch auf den vorgesehenen Stellplatz. Die Fenster sind zu

     schließen. Die Türen sind nicht zu verschließen.

  

4. Besondere Hinweise

 

     4.1. Eltern melden ihre Kinder im Krankheitsfall von der Musikschule

     ab. Dies kann persönlich, schriftlich (auch per Mail) oder telefonisch erfolgen. Bei  

     längeren Fehlzeiten bzw. längerer Krankheit hat die Abmeldung auf jeden Fall schriftlich zu

     erfolgen bzw. ist ein Attest des behandelnden Arztes vorzulegen, spätestens nach

     zweimaligem Ausfall des Unterrichts. 

     4.2. Erkrankt ein Schüler während des Unterrichts, wird dies durch den Lehrer im Sekretariat

     gemeldet. Bei minderjährigen Schülern werden die Eltern telefonisch benachrichtigt. 

     4.3. Weiterhin sind die Gesundheitsbestimmungen für allg. Schulen auch für den

     Musikschulbereich bindend. Eltern sind angehalten, kranke Kinder nicht in den

     Musikschulunterricht zu schicken.

    4.4. Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte beginnt und endet entsprechend der eingeteilten Zeiten

    des Unterrichts, der Vorspiele oder Konzerte. Bei Kindern der Grundstufe mit Übernahme und

    Abgabe der Kinder in der Kindereinrichtung durch den Fachlehrer.

    4.5. Die Lehrkräfte, die Schulsachbearbeiterin und der Hausmeister haben in ihrem

    Arbeitsbereich Weisungsbefugnis gegenüber den Schülern.

 

 

5. Sonstiges

 

    5.1. Veranstaltungen und Workshops, die über den Unterrichtsrahmen

    hinausgehen, sind rechtzeitig anzumelden und bedürfen der Genehmigung der

    Musikschulleitung.

    5.2. Fundsachen sind im Sekretariat oder beim Hausmeister abzugeben bzw.

    abzuholen.

 

 

6. Schlussbestimmungen

 

   6.1. Diese Schulordnung gilt im Gebäude und auf dem gesamten Schulgelände.

   Sie wird zu Beginn jedes Schuljahres durch Aushänge bekannt gemacht und ist

   bei Bedarf zu aktualisieren.

   6.2. Änderungen, Zusätze, Erläuterungen bedürfen der Zustimmung der

   Lehrerkonferenz.

   6.3. Verstöße gegen die Schulordnung werden geahndet.

 

Beschlossen in der Lehrerkonferenz vom 10.08.2011